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Bebauungsplan XIV-47c (Berlin) — festgesetzt

Qualifizierter B-Plan XIV-47c, Neukölln, Britz: festgesetzt am 30.08.1983 (GVBl. Nr. 43, S. 1195). Festsetzungen: Grünfläche (Parkanlage, Dauerkleingärten, Parkanlage mit Spielplätzen), Straßenverkehrsfläche, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (öffentliche Parkfläche). 12 Adressen liegen im Geltungsbereich. Bodenrichtwerte 2026 im Plangebiet: 15–680 €/m².

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Dokumente

Verfahren

Bezirk08 - Neukölln
PlanartQualifizierter B-Plan
VerfahrenNormal
RechtsstandTeilweise untergegangen
Festgesetzt vonSenat
Aufstellungsbeschluss04.09.1979
Frühzeitige Beteiligung ab04.09.1980
Frühzeitige Beteiligung bis03.10.1980
Öffentliche Auslegung ab03.01.1983
Öffentliche Auslegung bis03.02.1983
Festsetzung30.08.1983

Geltungsbereich

für das Gelände zwischen Bezirksgrenze, den rückwärtigen Grenzen der Grundstücke Straße 266a Nr. 48/54, der geradlinigen Verbindung der Südecke des Grundstücks Straße 266a Nr. 54 mit dem Schnittpunkt der geradlinig verlängerten Nordostgrenze der Kolonie H

Bodenrichtwerte 2026

5 Richtwerte im Plangebiet: 15 bis 680 €/m², Median 550 €/m² (Stichtag 1.1.2026, Gutachterausschuss).

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