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Bebauungsplan XIV-256 (Berlin) — festgesetzt

Qualifizierter B-Plan XIV-256, Neukölln, Britz: festgesetzt am 25.11.1993 (GVBl. Nr. 64, S. 573). Festsetzungen: allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte), Grünfläche (Parkanlage), Straßenverkehrsfläche. 110 Adressen liegen im Geltungsbereich. Bodenrichtwerte 2026 im Plangebiet: 15–610 €/m².

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Dokumente

Verfahren

Bezirk08 - Neukölln
PlanartQualifizierter B-Plan
VerfahrenNormal
RechtsstandIn Kraft getreten
Festgesetzt vonSenat
Aufstellungsbeschluss04.07.1989
Frühzeitige Beteiligung ab20.11.1989
Frühzeitige Beteiligung bis20.12.1989
Öffentliche Auslegung ab08.06.1990
Öffentliche Auslegung bis10.07.1990
Festsetzung25.11.1993

Geltungsbereich

für das Gelände zwischen Koppelweg, Am Brandpfuhl, Mohriner Allee und Am Kienpfuhl sowie für eine Teilfläche des Grundstücks Am Brandpfuhl 1/25 und die Straßen Am Brandpfuhl, Am Kienpfuhl (teilweise) und einen Abschnitt der Mohriner Allee im Bezirk Neuköl

Bodenrichtwerte 2026

5 Richtwerte im Plangebiet: 15 bis 610 €/m², Median 20 €/m² (Stichtag 1.1.2026, Gutachterausschuss).

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Britz (110 Adressen)

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